Fragen & Antworten

Standort Klötze
I. Einleitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wann immer Sie einen Ort der Herzlichkeit und Geborgenheit suchen, möchten wir auf Ihrer Liste ganz oben stehen. Die Residenzen von Valenta definieren sich über eine umfangreiche Versorgung, Geborgenheit, Vertrauen und Kompetenz. Lassen Sie sich auf den folgenden Seiten inspirieren und finden Sie Anreize, uns zu besuchen. Wir würden uns sehr freuen, Ihr Interesse an der Residenzen geweckt zu haben und versichern Ihnen für Ihren Besuch unsere höchste Aufmerksamkeit.


"Sich wohlfühlen und das Leben genießen."


Die Residenzen führen die Einrichtungen unter Wahrung der Würde der Bewohner. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Betreuung und Pflege.

Die Residenzen von Valenta sind durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß §§ 72, 73 SGB XI zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern sowie die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 75 SGB XI sind für die Residenzen verbindlich und können vom Bewohner und/oder ihren Angehörigen in der Residenz eingesehen werden.


II. Leistungsbeschreibung der Residenz Valenta

Unterkunft

1. Am 17.09.2012 wurde die Residenz Valenta in Klötze fertig gestellt und eröffnet. Die Residenz bietet 44 Bewohnern einen angenehmen Lebensabend in gemütlicher familiärer Atmosphäre und, so wünschen wir es uns, Ihnen ein neues Zuhause. Wir verfügen über insgesamt 38 Zimmer, aufgeteilt in 32 Einzel- und 6 Doppelzimmer. Die Zimmer sind komfortabel ausgestattet und haben ein Waschbecken, Dusche und WC. Sie sind hochwertig eingerichtet mit einem Komfort-Pflegebett, Nachttisch, Kleiderschrank, Sideboard, Tisch, Stuhl und Gardinen, TV-, Telefon- und Internet-Anschlüssen.

2. Das Zimmer kann von den Bewohnern auch ergänzend mit eigenen Kleinmöbeln individuell eingerichtet werden. Die Residenz Valenta und deren Mitarbeiter verpflichten sich, die Privatsphäre der Bewohner in ihren Zimmern stets zu gewährleisten.


Gemeinschaftseinrichtungen

Die Residenz Valenta gewährt dem Bewohner neben dem Bewohnerzimmer zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben die Nutzung folgender Räume, Einrichtungen und Anlagen:


Des Weiteren steht jedem Bewohner auch das großzügig eingerichtete Pflegebad zur Verfügung.


Leistungen des hauswirtschaftlichen Bereiches

1. Die Leistungen der Mitarbeiter umfassen insbesondere:

Wäschedienst

Mahlzeitenversorgung

Reinigung


2. Bei der Reinigung montags bis freitags und nach Bedarf wird auf die Bedürfnisse und Vorstellungen des Bewohners Rücksicht genommen. Die Bäder der Bewohnerzimmer werden täglich gereinigt.


III. Unterkunft und Verpflegung

Wäscheversorgung

1. Die Residenz Valenta stellt dem Bewohner:


zur Verfügung. Die persönliche Wäsche, die der Bewohner mitbringt, wird von der Residenz Valenta im Patchverfahren kostenpflichtig gekennzeichnet.


2. Näheres zum Inhalt der Leistungen im Rahmen der Wäscheversorgung ergibt sich aus den leistungsbezogenen Regelungen des jeweils gültigen Landesrahmenvertrages gemäß § 75 SGB XI.


Verpflegung

1. Die Speise- und Getränkeversorgung durch die Residenz umfasst die Bereitstellung von Speisen und Getränken. Die Mahlzeiten werden durch einen externen Dienstleister angeliefert. Die Bewohner werden in die Speiseplanung mit einbezogen und können ihren Menüplan jeweils eine Woche im Voraus aus täglich zwei zur Auswahl stehenden Menüs zusammenstellen.


2. Kalt- und Warmgetränke wie Kaffee, Tee, Mineralwasser und Säfte stehen dem Bewohner jederzeit zur Deckung des eigenen Bedarfs zur Verfügung.


3. Die Residenz Valenta bietet dem Bewohner folgende im Entgelt enthaltene Mahlzeiten an:

Frühstück

Zwischenmahlzeit

Mittagessen

Kaffee, Kuchen und Gebäck

Abendessen

Spätstück

Vielfältige Getränkeauswahl zur Deckung des täglichen Bedarfs


4. Die Mahlzeiten werden im Aufenthaltsraum angeboten. Bei Krankheit oder pflegebedingtem Bedarf werden die Mahlzeiten im Zimmer des Bewohners serviert und ihm die notwendige Hilfe bei der Einnahme der Mahlzeiten angeboten.

5. Diätische Lebensmittel wie z. B. Sondennahrung, die nach den Arzneimittelrichtlinien Leistungen nach dem SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) darstellen, sind nicht Gegenstand der Verpflegungsleistung der Residenz.


IV. Allgemeine Pflegeleistungen und zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 43b SGB XI

Allgemeine Pflegeleistungen

Die Residenz erbringt im Rahmen der vollstationären Versorgung nach § 43 SGB XI Leistungen der Pflege, der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung (allgemeine Pflegeleistungen).

Leistungen der Pflege

1. Für den Bewohner werden die im Einzelfall erforderlichen Hilfen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens mit dem Ziel einer selbständigen Lebensführung erbracht. Diese Hilfen können Anleitung, Unterstützung, Beaufsichtigung und teilweise oder vollständige Übernahme der Verrichtungen sein. Zu den Leistungen der Pflege gehören:


Leistungen der medizinischen Behandlungspflege

1. Neben den Leistungen der Pflege und der sozialen Betreuung erbringt die Einrichtung Leistungen der medizinischen Behandlungspflege durch das Pflegepersonal. Bei den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege handelt es sich um pflegerische Verrichtungen im Zusammenhang mit ärztlicher Therapie und Diagnostik (z. B. Verbandswechsel, Wundversorgung, Einreibung, Medikamentengabe etc.), für deren Veranlassung und Anordnung der jeweils behandelnde Arzt des Bewohners zuständig ist. Die ärztlichen Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.


2. Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege werden unter der Voraussetzung erbracht, dass sie vom behandelnden Arzt veranlasst wurden und im Einzelfall an das Pflegepersonal delegierbar sind, die persönliche Durchführung durch den behandelnden Arzt nicht erforderlich ist und der Bewohner mit der Durchführung der ärztlich angeordneten Maßnahmen durch Mitarbeiter der Residenz Valenta einverstanden ist.


3. Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege als Bestandteil der nach dem SGB XI zu erbringenden pflegerischen Versorgung werden durch die Residenz erbracht und durch das Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen abgegolten, sofern es sich nicht um Leistungen aufgrund eines besonders hohen Versorgungsbedarfs im Sinne des § 37 Abs. 2 SGB V oder sonst um Leistungen wie etwa bei der Palliativversorgung nach § 37b SGB V handelt, für die auf der Grundlage einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung Anspruch gegen die Krankenkasse besteht.

Leistungen der sozialen Betreuung nach § 43 SGB XI

1. Die Residenz erbringt überdurchschnittliche Leistungen der sozialen Betreuung. Durch eine derartige soziale Betreuung soll der Hilfebedarf bei der persönlichen Lebensführung und bei der Gestaltung des Alltages ausgeglichen werden, soweit dies nicht durch das soziale Umfeld (z. B. Angehörige und Betreuer) geschehen kann. Die Residenz unterstützt den Bewohner im Bedarfsfall bei Inanspruchnahme ärztlicher, therapeutischer oder rehabilitativer Maßnahmen auch außerhalb der Residenz, z. B. durch die Planung eines Arztbesuches. Es fördert den Kontakt des Bewohners zu den ihm nahe stehenden Personen sowie seine soziale Integration. Die Residenz bietet Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden an.


2. Der Bewohner kann an Gemeinschaftsveranstaltungen der Residenz teilnehmen. Bei diesen handelt es sich um Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens und Angeboten zur Tagesgestaltung mit z. B. folgenden Aktivitäten:

Malen und Basteln

Hauswirtschaftliche Arbeiten

Musik hören, musizieren, singen

Kochen und Backen

Lesen und Vorlesen

Brett- und Kartenspiele

Fotoalben anschauen

Bewegungsübungen


Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 43b SGB XI für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf

1. Für Bewohner mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oder der von der privaten Pflegeversicherung des Bewohners beauftragte Gutachter im Rahmen der Begutachtung nach § 18 SGB XI als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt hat, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben (§ 45a SGB XI), ist, bei einer zusätzlichen Vereinbarung der Residenz mit den Pflegekassen, ein spezielles zusätzliches Betreuungsangebot, das über die soziale Betreuung nach § 7 dieses Vertrages hinausgeht, möglich. Pflegebedürftige sind berechtigt, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, wenn die Pflegekasse oder der private Versicherer einen erheblichen zusätzlichen Betreuungsbedarf nach § 45a SGB XI festgestellt haben.


2. 2. Zusätzliche Betreuungsleistungen sind Leistungen zur Aktivierung und Betreuung der anspruchsberechtigten Bewohner, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Das zusätzliche Betreuungsangebot umfasst die Motivation, Betreuung und Begleitung.

3. Mit den Pflegekassen ist unabhängig von dem Pflegegrad gem. § 15 SGB XI ein Vergütungszuschlag für diese zusätzlichen Leistungen vereinbart worden. Der Zuschlag wird vollständig von der Pflegekasse getragen. Im Falle der privaten Pflegeversicherung erstattet diese den Zuschlag, bei Beihilfeberechtigung jedoch nur anteilig.


V. Recht auf Beratung und Beschwerde

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat Heimaufsicht (Bereich Nord)
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg
Tel.: 03 91 / 567 - 24 42
Fax: 03 91 / 567 - 23 53

Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft gem. § 29 WTG LSA
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle/Saale
Tel.: 03 45 / 514 – 30 51


AOK Pflegekasse
Lüneburger Straße 4
39106 Magdeburg
Tel.: 08 00 / 22 65 726

Kreisseniorenvertretung Altmarkkreis Salzwedel
Vorsitzender Herr Günther Haase
Karl-Gaedcke-Str. 75
29410 Salzwedel
Tel.: 0 39 01 / 2 66 41


Bundesministerium für Gesundheit
Bürgertelefon
Tel.: 0 18 05 / 99 66 03

Pflege in Not
Bergmannstraße 4
10961 Berlin
Tel.: 030 / 69 59 88 98


Alzheimer Gesellschaft
Alzheimer Gesellschaft Sachsen Anhalt e.V.
Am Denkmal 5
39110 Magdeburg
Tel.: 03 91 / 2 58 90 60
Fax: 03 91 / 2 58 90 61
E-Mail: info@alzheimergesellschaft-md.de

Verbraucherzentrale
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
Beratungsstelle Salzwedel
An der Mönchskirche 7
29410 Salzwedel
Tel.: 0 39 01 / 2 51 53
Fax: 0 39 51 / 2 50 83


Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Leiterstraße 9
39104 Magdeburg
poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de



VI. Checkliste für den Einzug

Zu Ihrem Einzug möchten wir Ihnen hier Tipps geben:

Sie benötigen folgende Unterlagen:


Kündigung Mietvertrag
Kündigung bestimmter Versicherungen
Ärztlicher Fragebogen
Befürwortung der Heimaufnahme durch die Pflegekasse
Bescheid der Pflegekasse über eine bereits erfolgte Einstufung in einen Pflegegrad
Evtl. bereits eine Kostenübernahmeerklärung der Pflegekasse
Krankenversichertenkarte
Bescheid über Rezeptgebührenbefreiung
Rentenbescheide / Einkommensnachweise (wie Zinserträge, Einkommen aus Vermietung usw.) als Kopie, falls Anträge an das Sozialamt gestellt werden sollen
Biografiebogen - wichtige Ereignisse im Leben
Betreuerausweis oder Vollmacht, falls vorhanden
Evtl. Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht
Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
Dosierungszettel einzunehmender Medikamente
Pflegedokumentationen bei vorheriger ambulanter Pflege oder Pflegetagebuch, soweit vorhanden
Ärztliche Unterlagen wie Untersuchungsergebnisse
Ummeldung Bank, Tageszeitung, Haus- und Facharzt, Rentenstelle, Kranken- und Pflegekasse, Telefon abmelden, TV (bei Kabel) abmelden, GEZ abmelden
Evtl. Bestattungsvorsorgevertrag
Nachsendeantrag Post

Die folgenden Dinge bitte bei Einzug mitbringen:


Ausreichend Kleidung
Genügend Medikamente inkl. Dosierungsanleitung des Arztes
Eventuell einige Bilder
Kleine Reisetasche/Sporttasche für eventuelle Krankenhausbesuche
Kulturtasche mit Pflegeutensilien und Pflegemitteln
Hilfsmittel, z. B. Rollstuhl, Rollator
1 Tages- oder Wolldecke
1 Nachttischlampe

Die aufgeführten Unterlagen sind in der Regel notwendig für den Einzug in die Residenz Valenta. Art und Umfang der Unterlagen können bei Ihnen variieren. Bis auf einzelne Ausnahmen sollten alle Unterlagen am Tag des Einzuges, am besten aber bereits 1 Woche vorher der Residenz Valenta vorliegen.



VII. Hinweise zur Bearbeitung von Bewohner individueller Bekleidung

Die Bearbeitung von Bewohner individueller Oberbekleidung mit einem hohen Anteil von Schurwolle, Wolle und Lambswool ist für die Bearbeitung in einer industriellen Wäscherei anspruchsvoll. Um auch künftig die Bewohner individuelle Oberbekleidung in guter Qualität und zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten zu können, möchten wir auf die notwendige Beschaffenheit der Oberbekleidung hinweisen. Die Textilien sollten bei mindestens 30 Grad Celsius waschbar und maschinell zu trocknen sein. Artikel mit einem hohen Anteil an Schurwolle, Wolle oder Lambswool sind besonders empfindlich im Bearbeitungsprozess. Hierbei ist auf maschinenwaschbare Wolle zu achten. Weisen die uns zur Bearbeitung übergebenen Artikel z. B. folgende Pflegehinweise auf, liegt nahe, dass Schäden auftreten können:

Zum Beispiel:


In diesen Fällen wird eine chemische Reinigung vorgenommen – die Kosten hierfür trägt der Bewohner gesondert und wird mit der monatlichen Abrechnung reguliert.